Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER PEIGNAGE DUMORTIER AB DEM 01.01.2024 

(Diese Bedingungen annullieren und ersetzen die vorherigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

1. Wareneingang zur Verarbeitung: Die Waren müssen auf Verantwortung und auf Kosten des Kunden in unserem Lager angeliefert werden. Wir haften nicht für Gewichtsdifferenzen, die während der Lagerung entstehen. Wir haften in keiner Weise für die Verschlechterung der Materialien, die durch einen zu langen Aufenthalt im Lager entstehen.

Die Kämmlinge sowie die nicht konformen Materialien, die nicht zur weiteren Verarbeitung bestimmt sind, müssen bei ihrer Entstehung entfernt werden; andernfalls werden sie im Namen und auf Kosten des Eigentümers an öffentliche Lagerhäuser weitergeleitet und eingeliefert.

2. Proben : Die Kunden müssen selbst überprüfen, ob die entnommenen Proben für die Beschaffenheit des Materials geeignet sind, das sie zur Verarbeitung übergeben haben. Die Kosten für die Probenahme, sowohl Rohmaterial als auch Fertigprodukte, werden berechnet, mit Ausnahme der Kosten für den Versand der Referenzprobe.

3. Versicherung : Die Versicherung deckt die üblichen Brandrisiken aller gelagerten Waren. Alle anderen Risiken wie Wettergefahren, soziale Unruhen, Kriege, Diebstahl oder andere Fälle höherer Gewalt oder Entscheidungen öffentlicher Behörden sind nicht gedeckt.

Unter keinen Umständen dürfen wir verpflichtet werden, mehr zu zahlen als den Betrag, den wir von den Versicherern erhalten haben.

Wir können nicht als Bürge der betreffenden Versicherer haftbar gemacht werden, weder hinsichtlich der Rückforderung der versicherten Summen noch hinsichtlich der Anwendung der Bedingungen ihrer Policen, die jederzeit von den Interessierten eingesehen werden können. Folglich gelten unsere Kunden als über alle Klauseln informiert und einverstanden. Wir übernehmen keine Verantwortung für etwaige Gutachtergebühren.

4. Lieferungen: Folgende Fälle gelten als höhere Gewalt: Kriege, Aufstände, Feuer, Überschwemmungen, Streiks, Aussperrungen, Maschinenbruch usw. Fälle höherer Gewalt und andere Unfälle oder Ereignisse, die die Produktion oder Lieferung verhindern oder verringern, entbinden uns von jeglicher Haftung.

Im Falle der Nichtabholung der zur Verfügung gestellten Waren können Lagerkosten erhoben werden.

Die angegebene Lieferzeit bei der Bestellung dient lediglich als Hinweis und ist in keiner Weise garantiert. Folglich führt jede angemessene Verzögerung bei der Lieferung der Produkte nicht zu Schadensersatz oder Stornierung der Bestellung zugunsten des Käufers.

Das Transportrisiko trägt vollständig der Käufer.

Im Falle von fehlenden oder beschädigten Waren während des Transports muss der Käufer alle notwendigen Vorbehalte auf dem Bestellformular bei Empfang der betreffenden Waren vermerken. Diese Vorbehalte müssen innerhalb von fünf Tagen nach Lieferung schriftlich per Einschreiben an das Unternehmen bestätigt werden.

5. Haftungsbeschränkung: Bei jeglichem Defekt ist die Entschädigung auf den Betrag des betroffenen Loses oder Teils des Loses begrenzt; der Nachweis des Verarbeitungsdefekts muss vom Käufer erbracht werden.

6. Zahlungsbedingungen: Zahlungen sind zu den folgenden Bedingungen zu leisten: Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum oder 45 Tagen Ende des Monats des Rechnungsdatums (unter den Bedingungen unserer Kreditversicherung).

7. Eigentumsvorbehaltsklausel: Peignage Dumortier behält sich das Eigentum an den zu verarbeitenden Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. In diesem Zusammenhang, falls der Käufer einem Insolvenzverfahren oder einer gerichtlichen Liquidation unterliegt, bleibt Peignage Dumortier Eigentümer der überlassenen Waren.
Alle Waren, die wir im Namen eines Kunden halten, sind uns verpfändet, um die Zahlung aller fälligen oder zukünftig fälligen Beträge, die uns dieser Kunde aus irgendeinem Grund schuldet, zu sichern. Diese Verpfändung wird weder durch die Verarbeitung der Waren noch durch die Übertragung der Waren auf eine andere Person aufgehoben.

Alternativ, falls wir aus irgendeinem Grund dieses Pfandrecht nicht durchsetzen können, üben wir das Zurückbehaltungsrecht an allen Waren aus, ob verarbeitet oder nicht, die wir im Namen des gleichen Kunden halten, bis die vollständige Zahlung aller fälligen Beträge erfolgt ist.

8. Zuständiges Gericht: Alle Streitigkeiten, die sich auf die Auslegung und Ausführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der erteilten Bestellungen beziehen, unterliegen dem französischen Recht.
Im Falle eines Streits oder einer Anfechtung ist ausschließlich das Gericht am Hauptsitz von Peignage Dumortier zuständig, auch im Falle eines Rückgriffs oder einer Vielzahl von Verteidigern.